Infos B-Block 15.03.-19.03.21

Der Unterricht am BSZ findet nun doch in der Woche vom 15.03.21-19.03.21 mit allen Klassen des B-Blocks (außer BV20 und FO20_1) statt.

Hierfür sind aber leider einige Sonderregelungen (nach Wechselmodell) nötig.

 

Präsenzunterricht wird für die Klassen FO19/1, FO19/2, FO20L, FS19, BGJ20, IM19/1 in voller Klassenstärke angeboten. Die Klasse FO20_1 befindet sich im Praktikum.

 

Für die Klassen EA19/2, IM19/2 KF19/6 und KF19/1  ist die 2. Gruppe in Präsenz vor Ort.

 

Für alle anderen Klassen des B-Blocks und der Vollzeitklasse FO20/2 nimmt der jeweilige Klassenleiter eine Einteilung zum Präsenzunterricht vor und kommuniziert mit euch über Lernsax. So erhaltet ihr auch den aktuellen Stundenplan. Bitte schaut dort nach.

 

Wichtig! Jede nicht in Präsenz gehaltene Unterrichtstunde für die Präsenzklassen (außer Sport) wird mit häuslicher Lernzeit (verpflichtende Aufgaben) ausgeglichen.

 

Für alle Personen im BSZ gelten natürlich die bisherigen Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (§5b der SächsCoronaSchVO)

 

Es besteht auch am 17.03. wieder die Möglichkeit, einen freiwilligen Corona-Test durchführen zu lassen. Hierzu benötigt ihr die ausgefüllte >> Einwilligungserklärung.

 

Für alle nicht in Präsenz zu unterrichtenden Azubis und Schüler bleibt die häusliche Lernzeit bestehen, ihr erhaltet verpflichtend zu lösende Aufgaben über die Lernsax-Plattform.

 

 

Falls es Probleme beim Zugang zur Plattform gibt, schreibt bitte eine Mail an: support.lernsax@bsz-technik.lernsax.de, wir helfen euch gern.

 

Hinweise zum Begriff „häusliche Lernzeit“:

 

Während bzw. im Rahmen der häuslichen Lernzeit seid Ihr verpflichtet, die vorgegebenen Unterrichtsinhalte sowie schulische Aufgaben zu erarbeiten. Die häusliche Lernzeit tritt an die Stelle des Präsenzunterrichtes. Die Auszubildenden haben die Pflicht, sich mit dem Ausbildungsunternehmen zur Bearbeitung abzustimmen. Die Ausbildungsunternehmen sind angehalten, ihren Auszubildenden ausreichend häusliche Lernzeit zur Verfügung zu stellen, damit diese die von der Berufsschule aufgegebenen Aufgaben erledigen können. Die Aufgaben können unter Anwendung der Hygienebestimmungen auch im Unternehmen erledigt werden.