Infos A-Block vom 12.04. – 23.04.21

Der Unterricht am BSZ findet in den Wochen vom 12.04. – 23.04.21 nach dem Wechselmodell statt. Wir unterrichten also, im Gegensatz zu den bisher gültigen Sonderplänen, in allen Fächern.

 

Die Klassen FO19, FO20L, FS19, BV20, KF18/1, IM19/1 und BGJ20 werden im Klassenverband beschult.

 

Die Berufsschulklassen des A-Blocks werden durch den Klassenlehrer in 2 Gruppen geteilt, die Einteilung der Gruppen erhaltet ihr via Mail über Lernsax. Die Gruppe 1 erhält Präsenzunterricht vom 12.04. – 16.04.21, die Gruppe 2 ist in dieser Woche in häuslicher Lernzeit und bekommt Aufgaben über die Lernsax-Plattform für jedes Fach. In der Woche vom 19.04.-23.04.21 werden die Gruppen getauscht. In der Woche vom 26.04.-28.04.21 werden nur die Berufsschulklassen des 2. Lehrjahres und die Vollzeitklassen beschult. Bitte beachtet aber trotz der beschriebenen Planung die Aktualisierungen unserer Homepage und die Mails eures Klassenlehrers über Lernsax.

 

Maskenpflicht besteht nun leider auch permanent im Unterricht. Ausnahmen sind nur: Durchführung der Selbsttests, Nahrungsaufnahme und bei 1,5 m Abstand außerhalb des Schulhauses.

 

Wir sind also nach wie vor bestrebt, für diese Zeit eine für euch transparente Schulorganisation und Unterrichtsumsetzung zu bieten, bitte tragt die Maßnahmen mit und helft so, die gemeinsam gesteckten Ausbildungsziele zu sichern. Vielen Dank an euch!

 

Falls es Probleme beim Zugang zur Lernsax-Plattform gibt, schreibt bitte eine Mail an: support.lernsax@bsz-technik.lernsax.de, wir helfen euch gern.

 

Hinweise zum Begriff „häusliche Lernzeit“:

 

Während bzw. im Rahmen der häuslichen Lernzeit seid Ihr verpflichtet, die vorgegebenen Unterrichtsinhalte sowie schulische Aufgaben zu erarbeiten. Die häusliche Lernzeit tritt an die Stelle des Präsenzunterrichtes. Die Auszubildenden haben die Pflicht, sich mit dem Ausbildungsunternehmen zur Bearbeitung abzustimmen. Die Ausbildungsunternehmen sind angehalten, ihren Auszubildenden ausreichend häusliche Lernzeit zur Verfügung zu stellen, damit diese die von der Berufsschule aufgegebenen Aufgaben erledigen können. Die Aufgaben können unter Anwendung der Hygienebestimmungen auch im Unternehmen erledigt werden.